Die Satzung des Vereinsring

Satzung des Vereinsring Praunheim e.V.§ 1 Name und SitzDer Verein trägt den Namen: „Vereinsring Praunheim e. V." Der Verein wird im Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck und AufgabenDer Verein ist weltanschaulich und politisch neutral.

Es ist die Aufgabe des Vereins, die Zusammenarbeit der angeschlossenen Vereine im Bereich Praunheim auf folgenden Gebieten zu koordinieren und zu fördern :Kultur

Gemeinsame Veranstaltungen

Soziale Kontakte, Stärkung der Gemeinschaft im Stadtteil

Interessenvertretung gegenüber Dritten.Schaffung eines allgemeinen Treffpunkts für Vereine (Es soll das Fernziel des Vereinsrings sein, die Schaffung eines allgemeinen Treffpunktes für die Vereine in Praunheim (Bürgerhaus) zu betreiben).

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Beachtung der steuerlichen Behandlung ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung grundsätzlich möglich.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 MitgliedschaftMitglied kann jeder Verein werden.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft kann durch Einschreiben bis zum 30.9. des laufenden Geschäftsjahres zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden.

§ 5 StimmberechtigungStimmberechtigt sind pro angeschlossenen Verein:

bis zu 50 Mitglieder (gesamt) 1 Delegiertenstimme

bis zu 100 Mitglieder (gesamt) 2 Delegiertenstimmen

über 100 Mitglieder (gesamt) 3 Delegiertenstirnmen

§ 6 Beitrag

Über den jeweils gültigen Beitrag entscheidet die Delegiertenversammlung.

§ 7 AuflösungDie Auflösung kann durch Dreiviertelmehrheit der Delegierten beschlossen werden.

Das Vereinsvermögen kommt in diesem Fall einem wohltätigen Zweck innerhalb der Gemarkung Praunheim zugute.

§ 8 Geschäftsführender Vorstand und erweiterter Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

- dem Vorsitzenden
- seinem Vertreter
- dem Kassierer
- dem Schriftführer

Dem erweiterten Vorstand können bis zu 6 Beisitzer angehören.

Er wird von der Delegiertenversammlung auf zwei (2) Jahre gewählt.

Auf Antrag, wird die Wahl geheim durchgeführt.

Eine Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand vertritt den Vereinsring. Es sind zur Vertretung berechtigt:

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam oder der Vorsitzende, bzw. sein Stellvertreter gemeinsam mit dem Kassierer oder dem Schriftführer.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

§ 9 Mitglieder- und DelegiertenversammlungDie Mitglieder- und Delegiertenversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Vorstandes zusammen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert - mindestens jedoch je einmal Jahr.

Delegiertenversammlung: Hier werden Anträge und Wahlen beschlossen und durchgeführt.

Mitgliederversammlung: Hier soll ein Informationsaustausch mit den Vereinen stattfinden.

Der Vorstand muss die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung innerhalb von vier Wochen schriftlich einberufen, wenn ein Verein dies schriftlich beantragt.

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter - in Abwesenheit auch ein anderes Vorstandsmitglied - leitet die Versammlung.

Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Protokollanten und zwei weiteren anwesenden Vorstandsmitgliedern unterschrieben. Die Beschlüsse werden zu den Akten genommen.

§ 10 KassenprüferKassenprüfer werden von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt (sofern kein Einspruch kommt, im offenen Verfahren). Eine Wiederwahl ist möglich. Es werden zwei Prüfer gewählt.

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